Rad-Gesetz für Bayern: Radverkehrsförderung zur Pflicht machen

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Zum Weltfahrradtag am 3.6. fordert der ADFC Bayern gute Radabstellplätze und eine Verdoppelung des Budgets für die Förderung des Radverkehrs im Freistaat

Fahrradparkhaus Dachau, ADFC Neufahrn/Eching, Dirks-Birker Hasse Download

Bike+Ride U-Bahnhof Kieferngarten, ADFC Bayern, Traudl Schröder Download

Am kommenden Sonntag ist erster UN-Weltfahrradtag. Die Vereinten Nationen (UN) haben in einer Resolution den 3. Juni als jährlichen Weltfahrradtag ausgerufen und alle Mitgliedstaaten aufgefordert, den Radverkehr zu fördern. Ein Hindernis für den Umstieg aufs Rad ist, dass es häufig ein Problem darstellt, sein Radl sicher abzustellen, ohne, dass es anderen im Weg steht. ADFC-Landesvorsitzende Bernadette Felsch sagt: „Während fast immer an Stellplätze für Autos gedacht wird, müssen Räder meist irgendwo an einen Baum, Zaun oder eine Wand gelehnt oder mühsam in den Keller getragen werden. Gute, komfortable und sichere Radabstellanlagen sind überall Mangelware, besonders an Bahnhöfen. Das muss sich ändern.“ Deshalb fordert der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Bayern, dass an allen bayerischen Bahnhöfen und Haltestellen ausreichende und überdachte Radabstellanlagen errichtet werden. Der Freistaat Bayern soll an all seinen Immobilien mit gutem Beispiel vorangehen und genügend komfortable Radabstellanlagen schaffen. Fördermittel müssen so bereitgestellt werden, dass in jeder größeren Stadt eine Fahrrad-Station am Bahnhof, also ein Fahrradparkhaus mit Fahrradwerkstatt und anderen Serviceangeboten, errichtet wird. In Städten ab 100.000 Einwohner*innen sollen es mindestens zwei sein.

Verdoppelung des Budgets für die Radverkehrsförderung
Für den Ausbau des Radwegenetzes entlang von Staatsstraßen investierte der Freistaat Bayern von 2010 bis 2015 47 Mio. Euro und zahlte 83,6 Mio. Euro an Fördermitteln an die Kommunen aus. Das sind pro Jahr im Schnitt rund 26 Mio. Euro für den gesamten Freistaat. “Radlland Bayern“ wird man angesichts der Kosten für Straßenbaumaßnahmen so nicht. Zum Vergleich: Für die Bestandserhaltung, Um- und Ausbau der Staatsstraßen standen 2017 270 Mio. Euro zur Verfügung. Dasselbe Budget für die Kfz-Infrastruktur gilt für 2018. Das ist der höchste Wert aller Zeiten. Der ADFC Bayern fordert deshalb mindestens eine Verdoppelung des Radverkehrsbudgets auf 52 Mio. Euro pro Jahr.

Ein Rad-Gesetz für Bayern
Felsch: „Maßnahmen für den Radverkehr zählen zu den freiwilligen kommunalen Aufgaben. Das ist ein Problem, denn so kann jede Kommune nach Kassenlage und eigenem Ermessen entscheiden, ob und wie sie Radinfrastruktur baut und pflegt und wie sie darüber hinaus den Radverkehr fördert.“ Mit der Initiative „Ein Rad-Gesetz für Bayern!“ fordert der ADFC Bayern deshalb einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für die Radverkehrsförderung.

Alle Forderungen der Initiative „Ein Rad-Gesetz für Bayern!“ können auf der Aktionsseite www.radgesetz-bayern.de nachgelesen und unterstützt werden.

Hinweis für Redaktionen
Bildmaterial finden Sie im Anhang. Diese Presseinformation und weitere Meldungen gibt es online in unserem Pressebereich und unter www.radgesetz-bayern.de/medienbereich/pressemitteilungen.

Über den ADFC
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 165.000 Mitgliedern, davon mehr als 26.000 in Bayern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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